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Obligatorische Kurse ZH

Hunde brauchen viel Aufmerksamkeit. Sie müssen erzogen und regelmässig ausgeführt werden. Sie wollen ihr Revier erkunden, spielen und bekannte Menschen und Hunde treffen können. 
Im Training werden Grundlagen vermittelt: Wie ein Hund zu führen und zu erziehen ist, was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt, und wie man Risikosituationen erkennt und entschärfen kann.
In diesem Kurs sind wir nicht auf dem Hundeplatz sondern im Wald und in der Stadt unterwegs.
 
Neben den obligatorischen Inhalten bekommen Sie auch individuelle Tipps zum Umgang mit Ihrem tierischen Familienmitglied.
 
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Revision Hundeverordnung Kanton Zürich– Hundeausbildung wird neu geregelt

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Änderung des Hundegesetzes vom 18. Januar 2021 und die Änderung der Hundeverordnung vom 15. Dezember 2021 per 1. Juni 2022 in Kraft zu setzen.
Diese sind aufgrund vieler Einsprachen bis dato noch nicht umgesetzt worden.

Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter sollen einen Theoriekurs von rund zwei Stunden und unabhängig von der Hunderasse sollen alle Halterinnen und Halter einen praktischen Kurs von sechs Lektionen absolvieren müssen. Mit einer Revision der Hundeverordnung setzt der Regierungsrat diese Zusage nun um.

Neu sollen also auch die kleinwüchsigen Rassen wie Mops, Französische Bulldogge oder Jack Russel-Terrier einen Hundekurs besuchen.

Im Theoriekurs erfahren die Hundehalterinnen und Hundehalter Näheres über die Bedürfnisse und das Sozialverhalten von Hunden, die Methoden der Hundeerziehung und die rechtlichen Vorgaben zur Hundehaltung. Vom Theoriekurs ist befreit, wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits einen Hund gehalten hat. Der Kurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Die praktische Ausbildung soll die Halterinnen und Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen und das sichere Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen ermöglichen. Die praktische Ausbildung kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes absolviert werden und muss innert einem Jahr nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein.
Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung müssen die vorgegebenen Lernziele erreicht werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

 

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

  
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Mehr Infos zum Thema Hund im Kanton Zug finden Sie hier